Der Hebesatz zur Grundsteuer B (überwiegend Wohngrundstücke) musste um 100 Punkte auf jetzt 565 v.H. erhöht werden. Die Mitglieder des Ortsgemeinderats Saulheim haben sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht.
Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024 stand in den vergangenen Monaten schon mehrfach auf der Tagesordnung des Saulheimer Rats und war auch in der letzten Sitzung dieser Periode beherrschendes Thema. Zum Verlauf der Sitzung nehmen die vier im Rat vertretenen Fraktionen in einer Presseerklärung Stellung.
Um es vorwegzunehmen: Die Erhöhung des Hebesatzes B wurde in einem denkwürdigen Abstimmungsverhalten beschlossen. Das 24-köpfige Gremium enthielt sich bis auf zwei Zustimmungen und einer Ablehnung komplett der Stimme.
Die Gemeindevertreter wollten dokumentieren, dass die „vornehmste Aufgabe“ des Ortsparlaments, nämlich die finanziellen Weichen für die Aktivitäten in der Gemeinde zu stellen, leider nur auf dem Papier steht. Man fühle sich regelrecht „entmündigt“, war unisono aus dem Gremium zu vernehmen.
Zuvor hatte die Aufsicht führende Kreisverwaltung entschieden und auch schriftlich mitgeteilt, dass ohne eine Erhöhung um besagte 100 Punkte die Genehmigung des Haushalts versagt würde. Dies geschehe, obwohl die Saulheimer Bürgerinnen und Bürger bereits in 2022 eine Anhebung des Hebesatzes von 395 v.H. auf 430 v.H. und in 2023 auf 465 v.H. hinnehmen mussten. Zusammen mit der jetzt beschlossenen Erhöhung auf 565 v.H. wird der Bevölkerung eine Steigerung aufgebürdet, die innerhalb der VG Wörrstadt einmalig ist.
Dazu sollte man wissen, dass der Ergebnishaushalt der Gemeinde einen Fehlbetrag von jetzt ca. € 1,1 Mio ausweist, wobei dieser zu hohen Anteilen nicht selbstverschuldet ist. U.a. müssen rund 80% der Einnahmen über Umlagen an die Verbandsgemeinde und an den Kreis abgeführt werden. Investitionen und Eigenanteile an den Kosten der Kitas sind von den vorgeschalteten Behörden verordnet, übersteigen aber weit die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und müssen trotzdem erbracht werden.
Die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Parteien legen Wert auf die Feststellung, dass ohne den jetzigen Beschluss die „vorläufige Haushaltsführung“ verfügt worden wäre. In Folge könnten keine neuen Maßnahmen und Projekte angegangen werden. Auch dürften alle sogenannten „freiwilligen Ausgaben“ nicht realisiert werden. Die daraus resultierenden Einschränkungen konnten und wollten die Gemeinderätinnen und -räte der Bevölkerung nicht zumuten. Keine Kerb oder sonstigen Feste, kein Seniorenausflug, kein Weihnachtsmarkt ! Aber auch der Betrieb von Bürgerhaus und Sportstätten, Ortsentwicklung, Verkehrskonzepte, Rad- und Wanderwege und viele weitere freiwilligen Angebote könnten nur mit ausdrücklicher und vorheriger Genehmigung der Aufsichtsbehörde angegangen werden.
Der neue Rat der Gemeinde Saulheim und der neue Bürgermeister sind in der Periode 2024 bis 2029 um ihre Herausforderungen nicht zu beneiden.
Presse Haushalt